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Die Praxis für die ganze Familie

 

Kieferorthopädische Frühbehandlung

Die Kieferorthopädische Frühbehandlung dient der Vorbeugung oder Beseitigung von schädigenden Angewohnheiten, sog. Habits, sowie der frühen Behandlung von Gebissanomalien mit kieferorthopädischen Behandlungsgeräten.

1.

Frühbehandlung zum Abstellen von schädigenden Angewohnheiten (Habits) wie Lutschen,     Schnuller, Schluckstörungen, Wangenbeißen oder -saugen, Lippensaugen, -pressen, oder - beißen, Sprechstörungen, Mundatmung

 

Zur Anwendung kommen Mundvorhofplatten in verschiedenen Ausführungen.

 

2.

Frühbehandlung mit kieferorthopädischen Apparaturen bei bereits vorhandenen Kieferfehlbildungen.

Zur Anwendung kommen Lückenplatzhalter und herausnehmbare Plattenapparaturen.

 

Kieferorthopädie

Die kieferorthopädische Behandlung dient der Korrektur von Zahnstellungs- und Kieferanomalien. Zur Anwendung kommen herausnehmbare und festsitzende Apparaturen.

 

 

Die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung wird bei Patienten zwischen dem 10. bis 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen, danach nur in wenigen Ausnahmefällen.

In vielen Behandlungsfällen wird eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen wie Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kieferchirurgie und Logopädie erforderlich.

 

 

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